Die Pflegereform 2008

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Neue Leistungen der Pflegekassen in Kürze:

1. Rechtsanspruch auf eine individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Pflegekasse

2. Verbesserte Rehabilitationsleistungen

3. Zuschüsse für die häusliche Tages- und Nachtpflege

4. Mehr Leistungen für Demenzkranke, die zu Hause leben




Erleichterungen und Hilfen für pflegende Angehörige, mehr bezahlte Kuren, schärfere Kontrollen in Heimen und die Finanzierung der Pflege von Demenzkranken – was bietet die reformierte Pflegeversicherung konkret?

Es ging schneller als gedacht: Der Sturz von der Treppe, das Krankenhaus und dann ein bitterer Nachgeschmack – plötzlich pflegebedürftig … Oder auch ganz langsam: Alltäglichkeiten werden schwierig und schließlich unmöglich. Wer pflegebedürftig ist, muss zusammen mit den Angehörigen Probleme bewältigen und (häufig kostenintensive) Lösungen finden. Hier greift die Idee der Pflegeversicherung. Seit ihrer Einführung 1995 wurden viele Leistungen über sie finanziert, doch kritische Stimmen versiegten nie. Jetzt wird die Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 reformiert, aktuellen Bedürfnissen der Gesellschaft angepasst. Für Beitragszahler bedeutet das eine Erhöhung um 0,25%. Der Beitrag steigt damit auf 1,95% für Arbeitnehmer mit Kindern, Kinderlose zahlen fortan 2,2%. Jedoch: den steigenden Beiträgen stehen finanzielle und formale Verbesserungen in der Leistung gegenüber.

Pflegestufe 0
Neu ist zum Beispiel die Pflegestufe 0 für Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die noch nicht die Voraussetzungen für Stufe 1 erfüllen.

Rehamaßnahmen
Krankenkassen sind jetzt wieder zu gesundheitsfördernden Maßnahmen wie Krankengymnastik, Ergotherapie und ähnliches verpflichtet.

Mehr Hilfen für Demenzkranke
Neu ist außerdem, dass Demenzkranke umfassend in die Versorgung einbezogen werden. Niederschwellige Betreuungsangebote, wie sie von der Lilienthaler Alzheimer Gesellschaft angeboten werden, sollen ausgebaut werden. Detlef Stormer, Geschäftsführer des Pflegedienstes Lilienthal erklärt: „Konnten bisher bis zu 460,- Euro im Jahr für Betreuungsleistungen genutzt werden, stehen künftig 100,- oder bis zu 200,- Euro – je nach Betreuungsbedarf – im Monat zur Verfügung. Das Geld kann für Betreuungsleistungen von Pflegediensten, die Tagespflege oder die Kurzzeitpflege genutzt werden. Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge werden auf das nächste Jahr übertragen.“ Auch Demenzkranke, die keiner Pflegestufe angehören, können diese Leistungen erhalten.

Auch die ambulante Betreuung und Nachbarschaftshilfe sowie der Einsatz von Ehrenamtlichen werden neuerdings gefördert. Stormer: „Neu eingeführt wird neben den Leistungen zur häuslichen Pflege ein Zuschuss für die Tages- oder Nachtpflege. Die konkreten Beträge können im Büro des Pflegedienstes Lilienthal (Tel. 04298-69 74 91) erfragt werden. Diese Neuregelung verschafft insbesondere pflegenden Angehörigen erhebliche Entlastung. Es bestehen Kombinationsmöglichkeiten häuslicher und teilstationärer Pflege, die auf den Bedarf des Einzelnen abgestimmt sind.“
Auch Alters- und Demenz-WGs werden künftig unterstützt.

Pflegende Angehörige
Kümmern sich Arbeitnehmer als pflegende Angehörige, können sie sich nun freistellen lassen, ihre Sozialbeiträge werden von der Pflegeversicherung übernommen. Dieser Pflegezeitanspruch gilt für 10 Tage bei einem plötzlichen Notfall und langfristig bis 6 Monate - allerdings nur für Arbeitnehmer, die einem Betrieb von mindestens 15 Beschäftigten angehören. Detlef Stormer ergänzt: „Zur Unterstützung und Entlastung gibt es die Verhinderungspflege. Bis zu 4 Wochen wird die verhinderte Pflegeperson aus der Familie durch eine Pflegekraft vertreten. Bisher musste der Pflegebedürftige 12 Monate gepflegt werden, bis die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden durfte. Das ist jetzt auf sechs Monate verkürzt. Die Leistungen für die Verhinderungspflege werden um 38,- Euro auf 1470,- Euro monatlich angehoben.“

Pflegestützpunkte und Fallmanager
Zuständigkeiten sollen nun effektiver gebündelt werden. Ob das durch die geplanten 4000 neuen Pflegestützpunkte erreicht werden kann, wird man sehen. Ein „Fallmanager” soll Versorgungspläne erstellen und bei der Inanspruchnahme von Leistungen helfen. Ob er das besser macht als die Pflege- und Sozialdienste ist fraglich. Kostenintensiver wird er sicher sein.

Verstärkte Kontrolle
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) führt zukünftig mehr und unangekündigte Kontrollen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch, um „Schwarze Schafe“ zu ermitteln.

Ein dauerhaftes Provisorium
Allerdings bleibt die Reform der Pflegeversicherung eine Dauerbaustelle. Das Problem der Finanzierung ist bisher nicht gelöst, und die aktuelle Reform dürfte schon bald als veraltet gelten. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Alter mit entsprechenden Versorgungsansprüchen. Die Zahl der Arbeitenden, die die steigenden Beiträge finanzieren muss, nimmt hingegen ab…

Mehr zur Pflegereform finden Sie in der nächsten Ausgabe der Rundum.